14 JunStudium der Rechtswissenschaften

Das Studium der Rechtswissenschaften gliedert sich in verschiedene Bereiche.
Die ersten Semester enthalten Grundlagen im materiellen Recht in den Bereichen Straf- und Zivilrecht sowie im öffentlichen Recht. Diese werden in den nachfolgenden Semestern vertieft.

Prüfungen
In jedem der drei Bereiche muss ein “kleiner” und ein “großer” Schein bestanden werden. Ein solcher Schein besteht meist aus zwei etwa 20-30-seitigen Hausarbeiten und mehreren mehrstündigen Klausuren, von der jeweils eine mit mindestens vier Punkten abgeschlossen werden muss. In einigen Bundesländern besteht keine Unterscheidung mehr zwischen “kleinen” und “großen” Scheinen, dafür müssen in einzelnen Bereichen wie dem Erb- oder Familienrecht einzelne Klausuren bestanden werden.

Examensvoraussetzungen
An der Prüfung zum 1. juristischen Staatsexamen darf teilnehmen, wer sowohl die Scheine als auch eine Schlüsselqualifikation (zum Beispiel Verhandlungsmanagement ) und einen Sprachschein bestanden und außerdem an drei Praktika teilgenommen hat.

Arbeitsbelastung
Im Gegenteil zu vielen anderen Studiengängen wurde Jura nicht auf das Bachelor-/Mastersystem umgestellt. Für die Studenten heißt das, dass in den Vorlesungen keine Anwesenheitspflicht herrscht und das Studium grundsätzlich keiner Zeitbegrenzung unterliegt. Dies bedeutet aber, dass das Selbststudium keinesfalls vernachlässigt werden darf, da selbst die Vorlesungen lange nicht jeden Teil der enormen Fülle des Rechts abdecken können.
Auch sollte beachtet werden, dass Studenten der Rechtswissenschaften die Semesterferien tatsächlich nur als vorlesungsfreie Zeit ansehen sollten. Denn ausschließlich zu dieser Zeit werden die Hausarbeiten angeboten und dürfen Praktika absolviert werden.

Voraussetzungen zum Studium
Noch immer herrscht das Vorurteil, dass Jura nur mit einem sehr guten Abitur studiert werden könne. Dies ist eindeutig falsch. Zwar ist ein hoher Numerus Clausus an einigen Universitäten nicht zu leugnen, allerdings gibt es auch andere, die darauf komplett verzichtet haben und das Studium dort jedem offensteht.

Referendariat
Um als Anwalt zugelassen zu werden, muss nach dem 1. Staatsexamen noch ein zweijähriges Referendariat abgeleistet werden, welches mit dem 2. juristischen Staatsexamen endet.

Abbrecherquote
Die Anzahl der Studenten, die später tatsächlich das 2. Examen erreichen liegt im Schnitt unter fünfzig Prozent verglichen mit denen, welche ein solches Studium begonnen haben.

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